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Selbstanzeige Finanzamt: Die besten Tipps um straffrei auszugehen !!!

8. Februar 2010 um 12:52
Von Admin

Selbstanzeige beim Finanzamt.

Die Selbstanzeige beim Finanzamt ist ja derzeit in aller Munde. Die Steuer CD, die Steuersünder entlarven soll, läßt vielen die Knie schlottern und diese fragen sich, ob es ratsam ist eine Selbstanzeige beim Finanzamt zu stellen. Hierbei sollten aber einige Punkte beachtet werden, damit es nicht hinterher doch zu einer Strafe kommt.

Sollte ich mich beraten lassen ?

Ja auf jeden Fall. Ob es Sinn macht eine Selbstanzeige zu machen, kann nur ein Fachmann beurteilen. Hierbei sollte man sich unbedingt fachlich beraten lassen. Am besten sucht man sich einen Fachanwalt für Steuerrecht oder nimmt einen fachlich versierten Steuerberater. Sollte eine Steuerhinterziehung, beispielsweise verjährt sein, kann eine Selbstanzeige mehr Schaden, wie sie nutzen kann…

Wann sollte ich eine Selbstanzeige machen ???

Wenn die ominöse Steuer CD in Staates Hände gerät, ist es bereits zu spät. Denn eine Selbstanzeige geht nur wenn die Daten noch nicht bekannt sind. Gleiches gilt wenn die Steuerfahndung bereits vor der Tür steht. Also bevor Sünden entdeckt werden, ist eine Selbstanzeige noch möglich und nicht danach…

Soll ich Selbstanzeige sagen ???

Nein auf keinen Fall :!: Wer sein Finanzamt anschreibt und der Titel lautet “Selbstanzeige” kommt hier sofort die Steuerfahndung auf den Plan. Eine Selbstanzeige sollte immer “Berichtigung der ursprünglichen Steuererklärung” lauten, alles andere wäre fatal :!:

Wie soll ich die Selbstanzeige anfertigen ???

So genau wie möglich. Wenn die Zeit drängt reichen auch grobe Schätzungen aus, aber diese sollten lieber zu hoch ausfallen, wie zu niedrig. Eventuelle Belege kann man nachreichen.

Soll ich eine Selbstanzeige ankündigen ???

Nein bloß nicht, denn dieses könnte strafrechtliche Folgen haben. Erst die Fakten über die “vergessenen” Steuern zusammen tragen und dann erst einreichen.

Wie umfassend muss die Korrektur sein ???

Komplett alles muss eingereicht und wahrheitsgetreu sein. Sollten dann bei einer Prüfung weitere “vergessene” Steuern gefunden werden, werden diese strafrechtlich verfolgt.

Strafe bei Selbstanzeige ???

Nein, wer seine “vergessenen” Steuern korrekt nachmeldet, hat nichts zu befürchten und geht straffrei aus. Wer ertappt wird, kann bis zu 5 Jahre ins Gefängnis wandern. In besonders schweren Fällen gibt es eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren :!:

Wann verjähren Steuerstraftaten ???

Nach 5 Jahren sind Steuerstraftaten verjährt und können nicht mehr belangt werden. Mit dem Steuergesetz 2009 soll die Verjährung auf 10 Jahre angehoben werden.

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