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Bußgeldkatalog 2010

5. Januar 2010 um 22:30
Von Admin

Bußgeldkatalog 2010.

Der Bußgeldkatalog 2010 ist bislang genauso geblieben wie der Bußgeldkatalog von 2009. Er hat seit dem 01.02.2009 immer noch Gültigkeit und in 2010 sollen keine weiteren Verschärfungen hinzu kommen. Bislang sind keine höheren Geldstrafen bekannt. Der neue Bußgeldkatalog 2010 kommt wahrscheinlich am 01. Februar 2010 heraus. Hier einmal die Hauptunfallursachen im Strassenverkehr und wie sie geahndet werden. Teuer genug ist es allemal…

Dieses ist nicht der komplette Bußgeldkatalog sondern nur die wichtigsten Änderungen von 2008 zu 2009.

VerkehrsverstoßBußgeld (EUR) bis 31.01.2009
Bußgeld (EUR) ab 01.02.2009
unangepasste Geschwindigkeit50100
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot4080
Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.)40 – 15070 – 200
zu geringer Abstand40 – 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)75 – 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)
Tempolimit missachtet (innerorts) *)50 – 425 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)80 – 760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)
Tempolimit missachtet (außerorts) *)40 – 375 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)70 – 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)
keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer6080
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen5080
Fehlverhalten an Bahnübergängen50 – 45080 – 700
gefährliches Überholmanöver40 – 125Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 – 250)
Vorfahrt missachtet50100
Drogen und Alkohol am Steuer250 (erster Verstoß)
500 (zweiter Verstoß)
750 (dritter Verstoß
500 (erster Verstoß)
1000 (zweiter Verstoß)
1500 (dritter Verstoß)
Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten125250
Rote Ampel missachtet50 – 20090 – 360
Durchführung illegaler Kfz-Rennen200 (Veranstalter)
150 (Teilnehmer)
500 (Veranstalter)
400 (Teilnehmer)
Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz50 – 15080 – 270
Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw)
bzw. 20 Prozent (Pkw)
50 – 200 (Fahrzeugführer Lkw)
75 – 225 (Fahrzeughalter Lkw)

50 – 125 (Pkw)

80 – 380 (Fahrzeugführer Lkw)
140 – 425 (Fahrzeughalter Lkw)

95 – 235 (Pkw)

Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten40 (Fahrer)
200 (Halter)
75 (Fahrer)
380 (Halter)

(Quelle:BMVBS.de)

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